Das Trekstone Campingbeil ist der vielseitige Begleiter für Camping, Bushcraft, Trekking und Gartenarbeit. Die rostfreie Edelstahlklinge kombiniert langlebige Schärfe mit hoher Widerstandsfähigkeit, während der ergonomische 2-Komponenten-Griff sicheren Halt und präzise Kontrolle bietet. Dank der Kopftasche mit Gürtelschlaufe transportieren Sie das Handbeil bequem und sicher – immer griffbereit am Gürtel oder Rucksack.
- Ideal für Camping- und Outdooraktivitäten, Bushcraft & Trekking
- Klinge aus rostfreiem Edelstahl für Robustheit und Schnittstabilität
- Ergonomischer 2-Komponenten-Griff für komfortables, rutschfestes Arbeiten
- Inklusive Kopftasche mit Gürtelschlaufe für sicheren Transport
- Kompakt und leicht – perfekt als Handbeil für unterwegs
- Vielseitig einsetzbar: Anfeuern, Schnitzen, Zeltheringe einschlagen
Einsatzbereiche
- Feuerholz vorbereiten und Anzündholz spalten
- Outdoor-Kochen und Lageraufbau
- Garten- und Hofarbeiten, kleinere Entastungen
- Survival- und Bushcraft-Übungen
- Als zuverlässiges Notfall-Tool im Auto oder Camper
Technische Daten
- Klingenlänge: ca. 11 cm
- Grifflänge: ca. 13,5 cm
- Gewicht: ca. 325 g
- Klingenmaterial: rostfreier Edelstahl
- Griff: ergonomischer 2-Komponenten-Griff
Lieferumfang
- Trekstone Campingbeil
- Kopftasche mit Gürtelschlaufe
Pflege & Sicherheit
- Nach Gebrauch reinigen und trocken lagern; Klinge bei Bedarf nachschärfen.
- Beim Transport stets die Kopftasche verwenden.
- Nur auf stabiler Unterlage und mit geeigneter Schutzkleidung arbeiten.
Ob auf dem Campingplatz, beim Wandern oder im heimischen Garten – das Trekstone Campingbeil überzeugt durch handliche Größe, zuverlässige Schnittleistung und sichere Handhabung. Ein Must-have für alle, die draußen mehr erleben wollen.
Sicherheitshinweis
Der Artikel muss unbedingt von Kindern und solchen Personen ferngehalten werden, die sich den Gefahren im Umgang nicht bewusst sind.
Der Artikel enthält scharfe und Spitze komponenten. Es besteht VERLETZUNGSGEFAHR!
Halten Sie den Artikel immer sauber und reinigen Sie diesen nach jedem Gebrauch.
Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten, ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmten Messern ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten, sofern kein berechtigtes Intresse im sozialadäquaten Bereich (z.B. Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport) vorliegt.
Bewahren Sie den Artikel stehts in der Kopftasche auf!